E-Rechnung
Häufig gestellte Fragen
allgemeine Informationen
Ja, mit der E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) wird dies zum 01.04.2025 verbindlich.
Nein, mit der E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) wird dies zum 01.04.2025 verbindlich.
Nein, die E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) sieht keine Betragsgrenze oder ein Mindestjahresumsatz bei Unternehmen vor.
Die Ausnahmen werden in der E-Rechnungs-Verordnung RLP geregelt und sind wie folgt beschrieben:
- Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt
- Rechnungsdaten, die nach §5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 8. März 2000 (GVBI S. 70) zuletzt geändert durch §41 des Gesetzes vom 11.02.2020 (GVBI S. 43) in der jeweils geltenden Fassung geheimhaltungsbedürftig sind.
In den beiden genannten Ausnahmefällen ist die Vereinbarung einer E-Rechnungsstellung unzulässig.
Rechnungsformate
Nein, eine einfache PDF-Datei entspricht nicht dem Format der E-Rechnung.
XRechnung
Bei der XRechnung handelt es sich um ein XML-basiertes Datenmodell, das als einheitlicher Standard den Rechnungsaustausch von Behörden und Regierungen europaweit ermöglichen soll.
ZUGFeRD
Hinter der Abkürzung ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) verbirgt sich ein Standard für elektronische Rechnungen, der in Deutschland entwickelt wurde und zwei Datenformate kombiniert: XML und PDF/A.
Erstellung von E-Rechnungen
Nehmen sie Kontakt mit Ihrem Anbieter für die Buchhaltungssoftware auf und fragen welche Möglichkeiten es gibt.
Alternativ können Sie das Webformular des ZRE nutzen oder auch einen Onlinedienst nutzen.
z.B. hier
Zentraler Rechnungseingang
Nein, Sie können uns die E-Rechnung nicht direkt per E-Mail senden.
Sie können die E-Rechnung an die E-Mail-Adresse des ZRE (Zentralen E-Rechnungs Eingang RLP) schicken.
ZRE-rlp@poststelle.rlp.de
Bitte beachten Sie, dass zuvor immer eine Registrierung notwendig ist
Nein, auch wenn Sie mit mehreren Behörden in Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten, ist dir Registrierung nur einmal erforderlich.
Nein, nach erfolgreicher Registrierung können Sie die Rechnung per E-Mail an zre.rlp@posteingang.rlp.de schicken.
Nein, bitte beachten Sie, dass Sie nur von der E-Mail-Adresse mit der Sie am ZRE registriert sind die Rechnung senden können. Sollten mehrere Mitarbeitende Rechnungen verschicken, können Sie hierfür auch die Uploadfunktion nutzen.
Sie haben weitere Fragen?
Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, kontaktieren Sie bitte den Support des Ministerium für Arbeit Soziales Digitalisierung und Transformation (MASTD) Rheinland-Pfalz:
E-Mail: ERechnung(at)mastd.rlp.de
Verbandsgemeindeverwaltung
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Leitweg ID073375003000-001-25
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Peppol ID0204:073375003000-001-25
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Umsatzsteuer IDDE 148 930 369
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Steuernummer
24/670/00296
Verbandsgemeindewerke
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Leitweg ID073375003000-002-22
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Peppol ID0204:073375003000-002-22