Anleitung zur Einreichung der E-Rechnung
1. Registrierung
1.1 Registrierung am “MEIN UNTERNEHMENSKONTO” auf Basis von ELSTER
- Es muss eine separate Registrierung erfolgen, für jede Firma (mit eigener Umsatzsteuer-ID), in deren Namen eine E-Rechnung ausgestellt wird.
- Dienstleister die im Auftrag Dritter E-Rechnungen einreichen, müssen pro Firma mit eigener Umsatzsteuer-ID für die eine E-Rechnung ausgestellt wird, ebenfalls separate Accounts registrieren.
- Eine Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP ist immer notwendig, weil eine Registrierung von einem anderen E-Rechnungsportal nicht übernommen werden kann, da diese nicht untereinander verbunden sind.
1.2 Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Als weiteren Schritt müssen Sie die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) vornehmen.
Hierhin werden Sie automatisch weitergeleitet
Erstellen einer E-Rechnung
Ohne Buchhaltungsprogramm
Onlineformular des ZRE
Hierzu müssen Sie sich zunächst wie oben beschrieben einloggen und dann können Sie die entsprechenden Angaben direkt eingeben.
Onlineformular von PDF 24
Einfacher Generator zum Erstellen von elektronischen Rechnungen wie XRechnung und ZUGFeRD
Mit einem Buchhaltungsprogramm
Informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister
Die gängigen Buchhaltungsprogramme erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen zu Erstellen einer E-Rechnung. Sollten Sie hier Problem haben, kann Ihnen nur der jeweilige Softwarehersteller weiterhelfen.
Verbandsgemeindeverwaltung
-
Leitweg ID073375003000-001-25
-
Peppol ID0204:073375003000-001-25
-
Umsatzsteuer IDDE 148 930 369
-
Steuernummer
24/670/00296
Verbandsgemeindewerke
-
Leitweg ID073375003000-002-22
-
Peppol ID0204:073375003000-002-22
