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Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter 

Osterferien 2026

Woche 1: 30.-03.- 02.04.2026 
aktuell gibt es hier eine Warteliste

Woche 2: 07.04.-10.04.2026

Die Ferienbetreuung findet von 8:00 bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grundschule Edenkoben statt.

In der Betreuung wartet ein buntes Programm an kreativen und sportlichen Aktivitäten sowie kleineren Ausflügen auf Ihr Kind. Ein warmes Mittagessen ist in der ersten Ferienwoche inklusiv, bitte geben Sie Ihrem Kind Frühstück und ausreichend zu trinken mit.

Allgemeine Teilnahmebedingungen Ferienbetreuung

Ein Angebot des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Edenkoben. Die folgenden Regeln gelten für alle Ferienbetreuungen, die durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben durchgeführt werden, als vereinbart und bindend.

Wer kann teilnehmen?
  • Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren, die in der Verbandsgemeinde Edenkoben wohnen.
  • Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular der Verbandsgemeinde Edenkoben.
  • Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang der Daten
  • Erst wenn Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung von uns erhalten, ist Ihr Kind verbindlich angemeldet.
  • Da die Plätze begrenzt sind, gilt: Wer zuerst kommt, sichert sich den Platz
    Anmeldung und Vertragsabschluss

    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal.

    Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben kommt – bei verfügbaren freien Plätzen – ein verbindlicher Vertrag zustande.

    Mündliche, telefonische oder per E-Mail eingehende Anmeldungen sowie Vorreservierungen sind nicht möglich.

    Die Ferienbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Edenkoben. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung oder Teilnahme besteht nicht.

    Teilnahmebestätigung

    Die nach der Anmeldung zugesandte Anmeldebestätigung gilt als Platzzusage. Eine verbindliche Teilnahme kommt jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang des Teilnahmebeitrags zustande.

    Der vollständige Teilnahmebeitrag ist mit der Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Ferienbetreuung.

      Rücktritt / Stornierung

      Eine gebuchte Teilnahme ist verbindlich. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags gilt nicht als Rücktritt.

      Innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung ist ein Rücktritt nur möglich, sofern das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben einen Ersatzteilnehmer / eine Ersatzteilnehmerin findet. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 40 € fällig.

      Richtlinie bei Krankheit sowie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer/Teilnehmerinnen

      Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben vor Beginn der Ferienbetreuung über bekannte Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, regelmäßige Medikamenteneinnahmen sowie sonstige gesundheitliche Besonderheiten des Kindes schriftlich zu informieren, soweit diese für die Betreuung von Bedeutung sind.

      Erkrankt ein/e Teilnehmer/Teilnehmerin während der Ferienbetreuung oder treten gesundheitliche Beschwerden auf, werden die Personensorgeberechtigten unverzüglich informiert. Sollte eine ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein und die Personensorgeberechtigten nicht erreichbar sein, erklären diese ihr Einverständnis, dass in medizinischen Notfällen die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden dürfen, soweit diese nach ärztlichem Ermessen notwendig sind.

      Bei Auftreten einer ansteckenden Erkrankung im häuslichen oder sonstigen engen Lebensumfeld des Kindes sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, das Kind unverzüglich von der Teilnahme an der Ferienbetreuung zurückzuhalten. Die Teilnahme ist erst dann wieder zulässig, wenn keine Ansteckungsgefahr für andere Teilnehmer/Teilnehmerinnen oder Mitarbeitende besteht.

      Die Verbandsgemeinde Edenkoben behält sich vor, Teilnehmer/Teilnehmerinnen aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft von der Ferienbetreuung auszuschließen, sofern dies zum Schutz des Kindes selbst, anderer Teilnehmer/Teilnehmerinnen oder der Mitarbeitenden erforderlich ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.

      Benötigt ein Kind Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, ist hierfür vor Beginn der Ferienbetreuung eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten vorzulegen. Diese muss Angaben zur Art des Medikaments, zur Dosierung, zum Einnahmezeitpunkt sowie gegebenenfalls ärztliche Hinweise enthalten.

      Die Personensorgeberechtigten bestätigen, dass ihnen zum Zeitpunkt der Anmeldung keine akuten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme an der Ferienbetreuung entgegenstehen.

      Die jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen einzuhalten. Die Personensorgeberechtigten haben ihr Kind entsprechend darauf hinzuweisen.

      Abholung / frühzeitiges Verlassen der Ferienbetreuung

      Die Abholung von Teilnehmern/Teilnehmerinnen ist nur durch die Personensorgeberechtigten oder durch in der Anmeldung angegebene Personen gestattet. Bei Abholung durch eine andere Person ist den Mitarbeitenden vor Ort eine schriftliche Bestätigung vorzulegen.

      Die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Edenkoben entlassen alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen erst nach Ende der Betreuungszeit der Ferienbetreuung. Soll ein/e Teilnehmer/Teilnehmerin die Ferienbetreuung vorzeitig verlassen, ist den Mitarbeitenden vor Ort ebenfalls eine schriftliche Bestätigung vorzulegen.

      Wird ein/e Teilnehmer/Teilnehmerin vor Ende der Betreuungszeit durch die Personensorgeberechtigten abgeholt, ist dies vor Verlassen des Standortes den Mitarbeitenden vor Ort mitzuteilen.

      An- und Abreise / Transport

      Die Erziehungsberechtigten sind für die Organisation der An- und Abfahrt der Teilnehmer/Teilnehmerinnen verantwortlich.

      Aufsichtspflicht / Ausflüge

      Für die Dauer des täglichen Aufenthalts bei der Ferienbetreuung wird die Aufsichtspflicht dem Träger der Ferienbetreuung, in diesem Fall der Verbandsgemeinde Edenkoben, übertragen. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Ankunft am Veranstaltungsort bzw. am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit und endet beim Verlassen des genannten Abholortes.

      Den Teilnehmern/Teilnehmerinnen wird altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit gewährt. In dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt.

      Die Aufsichtspflicht endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an die abholberechtigte Person.

      Vorgehen bei Verhaltensauffälligkeiten

      Bei der Ferienbetreuung wird von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen soziales Verhalten, Rücksicht auf andere sowie Sorgfalt im Umgang mit fremdem Eigentum und der Umwelt erwartet.

      Sollte trotz Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen keine Verhaltensänderung erreicht werden, behält sich die Verbandsgemeinde Edenkoben den Ausschluss von der Ferienbetreuung vor.

      Bei gewalttätigem Verhalten gegenüber Teilnehmern/Teilnehmerinnen oder Mitarbeitenden behält sich die Verbandsgemeinde Edenkoben den sofortigen Ausschluss vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht nicht.

      Elektronische Geräte und Spielzeugwaffen

      Während der Betreuungszeit ist die Nutzung von elektronischen Geräten sowie Mobiltelefonen nicht erlaubt.

      Werden auf Wunsch der Eltern elektronische Geräte oder Mobiltelefone mitgebracht, müssen diese während der Betreuungszeit von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen selbst verwahrt werden.

      Die Verbandsgemeinde Edenkoben übernimmt keine Haftung und kann keine sichere Verwahrung anbieten.

      Das Mitführen von Spielzeugwaffen oder ähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

      Teilnehmer/Teilnehmerinnen mit Beeinträchtigung

      Wir handeln nach dem Grundsatz der Inklusion und sind bestrebt, allen Kindern und Jugendlichen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Ferienbetreuung zu ermöglichen.

      Die Verbandsgemeinde Edenkoben kann nach eigenem Ermessen und auf Grundlage der Angaben im Anmeldebogen feststellen, ob der Einsatz einer zusätzlichen Betreuungskraft erforderlich ist. Benötigt ein/e Teilnehmer/Teilnehmerin eine zusätzliche Betreuungskraft, gilt die Anmeldung als verbindliche Zusage zur Kostenübernahme durch die Erziehungsberechtigten.

      Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche, die im laufenden Schulbetrieb eine Integrationskraft haben, benötigen auch in der Ferienbetreuung eine zusätzliche Betreuungskraft.

      Sollte einer Kostenübernahme nicht zugestimmt werden oder keine geeignete zusätzliche Betreuungskraft gefunden werden können, wird ein Rücktritt von der Ferienbetreuung ermöglicht.

      Sollte sich trotz des Einsatzes einer zusätzlichen Betreuungskraft im Verlauf der Ferienbetreuung zeigen, dass die Betreuungssituation für das Kind oder die Gruppe nicht zufriedenstellend oder nicht leistbar ist, behält sich die Verbandsgemeinde Edenkoben vor, das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu suchen. In diesem Fall kann – auch bei bereits begonnener Ferienbetreuung – ein einvernehmlicher Rücktritt von der Ferienbetreuung ermöglicht werden, stets mit dem Ziel, das Wohl des Kindes sowie der gesamten Gruppe verantwortungsvoll zu berücksichtigen.

      Fundsachen

      Fundsachen, die nicht zugeordnet werden können, werden gemäß § 965 BGB unmittelbar nach Ende der Ferienbetreuung an das zuständige Fundbüro übergeben.

      Fundsachen mit einem augenscheinlichen Wert unter 10 € werden in der Regel nicht angenommen und nicht verwahrt.

      Programmvorbehalt

      Einzelne Programmpunkte oder das gesamte Ferienprogramm können jederzeit aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen abgesagt oder verändert werden. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einzelner Programmpunkte oder des Gesamtangebotes besteht nicht.

      Datenschutz

      Die Verbandsgemeinde Edenkoben stellt die datenschutzrechtliche Einwilligung in einem gesonderten Dokument zur Verfügung. Dieses wird mit dem Anmeldeformular ausgehändigt.

      Die erhobenen Daten dienen der Organisation, Durchführung und Kontaktaufnahme im Rahmen der Ferienbetreuung.

      Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der Betroffenen sind dem Informationsschreiben zur Datenverarbeitung zu entnehmen.

      Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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      Anmeldeformular 

      Einverständnis der Teilnahmebedingungen