
Anmeldung zur Herbst-Aktivwoche
05. – 09. Oktober 2026
Ein Angebot des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Edenkoben
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Ferienaktivwochen des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Edenkoben. Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen als verbindlicher Bestandteil des Teilnahmevertrages anerkannt.
Stand: Juli 2026
Die Ferienaktivwochen richten sich grundsätzlich an Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren, die ihren Wohnsitz in einer der 16 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben haben sowie an Kinder von Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Edenkoben. Sofern nach Abschluss des Anmeldeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder aus anderen Gemeinden teilnehmen.
Hinweis zur Teilnahme von Geschwisterkindern
Um Geschwisterkindern die gemeinsame Teilnahme zu ermöglichen und Familien organisatorisch zu entlasten, können in begründeten Einzelfällen auch jüngere Geschwister ab einem Alter von 8 Jahren teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Abstimmung mit dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das hierfür vorgesehene Online-Anmeldeportal.
Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben kommt ein Teilnahmevertrag zustande, sofern für die gewählte Ferienaktivwoche noch freie Plätze vorhanden sind.
Eine mündliche, telefonische oder schriftliche Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können keine Vorreservierungen oder unverbindlichen Platzvormerkungen vorgenommen werden.
Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt ausschließlich durch den Träger der Veranstaltung die Verbandsgemeinde Edenkoben. Ein eigenständiger Tausch, die Weitergabe oder Übertragung eines Teilnahmeplatzes an andere Personen ist nicht zulässig. Freiwerdende Plätze werden ausschließlich durch das Jugendbüro nach den festgelegten Vergabekriterien beziehungsweise über eine vorhandene Warteliste neu vergeben.
Die nach der Anmeldung zugesandte Anmeldebestätigung gilt zunächst nicht als verbindliche Platzzusage. Eine verbindliche Teilnahme kommt erst mit separater Platzzusage und vollständigem Zahlungseingang des Teilnahmebeitrages zustande.
Der vollständige Teilnahmebeitrag ist mit erhalt der Platzzusage und der Zahlungsaufforderung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.
Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Ferienaktivwoche.
Eine gebuchte Teilnahme ist verbindlich.
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich gegenüber dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages gilt ausdrücklich nicht als Rücktritt.
Innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Ferienaktivwoche der Verbandsgemeinde Edenkoben ist ein Rücktritt nur möglich, sofern durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben ein Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin gefunden werden kann. In diesem Fall wird eine Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben. Kann kein Ersatzteilnehmer mehr gefunden werden, ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen.
Die Erziehungsberechtigten informieren das Jugendbüro rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme über bestehende Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige gesundheitliche Besonderheiten ihres Kindes.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Kind im Falle einer ärztlich festgestellten Notwendigkeit medizinisch versorgt oder in ein Krankenhaus gebracht wird. Die Erziehungsberechtigten werden hierüber unverzüglich informiert.
Tritt im unmittelbaren Lebensumfeld eines Kindes eine ansteckende Krankheit auf, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind bis zum Ausschluss einer Ansteckungsgefahr von der Teilnahme fernzuhalten.
Das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben behält sich vor, Teilnehmende aus gesundheitlichen Gründen oder zum Schutz anderer Kinder zeitweise oder vollständig von der Maßnahme auszuschließen.
Sofern die Erziehungsberechtigten im Notfall nicht erreichbar sind, dürfen notwendige medizinische Maßnahmen durchgeführt werden.
Benötigt ein Kind Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, ist dem Jugendbüro vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche ärztliche Anweisung mit Angaben zu Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Art der Verabreichung vorzulegen.
Die Abholung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist ausschließlich durch die Personensorgeberechtigten oder durch die im Anmeldeformular schriftlich benannten und abholberechtigten Personen zulässig.
Soll das Kind ausnahmsweise durch eine nicht benannte Person abgeholt werden, ist den Mitarbeitenden vor Ort vor der Abholung eine schriftliche Vollmacht der Personensorgeberechtigten vorzulegen. Die Verbandsgemeinde Edenkoben behält sich vor, die Identität der abholenden Person durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu überprüfen.
Die Mitarbeitenden entlassen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich erst nach Ende der festgelegten Betreuungszeit.
Soll ein Kind die Ferienaktivwoche vorzeitig verlassen oder den Heimweg selbstständig antreten, ist dies ausschließlich aufgrund einer vorherigen schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten zulässig.
Wird ein Kind vor Ende der Betreuungszeit abgeholt, ist dies den Mitarbeitenden vor dem Verlassen des Betreuungsgeländes mitzuteilen.
Die Personensorgeberechtigten sind für die Organisation sowie die sichere Durchführung der An- und Abreise ihrer Kinder zur Ferienaktivwoche und zurück verantwortlich.
Die Verbandsgemeinde Edenkoben übernimmt keine Haftung für den Weg zur Ferienaktivwoche oder den Heimweg, soweit die Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden noch nicht begonnen hat oder bereits beendet ist.
Die Betreuungszeiten sind grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Diese können je nach Ausflug und Programminhalten variieren.
Für die Dauer des täglichen Aufenthaltes bei der Ferienaktivwoche wird die Aufsichtspflicht den Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Edenkoben übertragen.
Im Rahmen des pädagogischen Konzeptes können den Teilnehmerinnen und Teilnehmern alters- und entwicklungsgerechte Freiräume eingeräumt werden. Hierüber werden die Kinder durch die Betreuungskräfte entsprechend belehrt. Während dieser Zeit erfolgt die Aufsicht unter Berücksichtigung des Alters, des Entwicklungsstandes und der jeweiligen Situation in angemessenem Umfang.
Bei Ausflügen, Wanderungen, Besichtigungen oder sonstigen Veranstaltungen außerhalb des Betreuungsstandortes gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Betreuungskräfte Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Ausflügen, im Straßenverkehr sowie in allen sicherheitsrelevanten Situationen.
Die Ferienaktivwoche lebt von einem respektvollen, wertschätzenden und verantwortungsbewussten Miteinander. Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich gegenüber anderen Kindern, den Betreuungskräften sowie Dritten rücksichtsvoll und höflich verhalten.
Ebenso wird ein sorgfältiger Umgang mit fremdem Eigentum, Einrichtungsgegenständen, Spielmaterialien sowie der Natur und Umwelt erwartet.
Bei Regelverstößen oder Verhaltensauffälligkeiten werden zunächst pädagogische Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen insbesondere Gespräche mit dem Kind, Hinweise auf das Fehlverhalten sowie – sofern erforderlich – die Information der Personensorgeberechtigten.
Sollte trotz Ausschöpfung aller angemessenen pädagogischen Maßnahmen keine nachhaltige Verhaltensänderung erreicht werden oder beeinträchtigt das Verhalten eines Kindes die Sicherheit oder das Wohl anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer erheblich, behält sich die Verbandsgemeinde Edenkoben vor, das Kind zeitweise oder dauerhaft von der Ferienaktivwoche auszuschließen.
Vor einem Ausschluss werden die Personensorgeberechtigten grundsätzlich informiert. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages besteht in diesen Fällen nicht.
Die Ferienaktivwoche versteht sich als gemeinschaftliches Freizeit- und Bildungsangebot. Um das soziale Miteinander, gemeinsames Spielen, Bewegung sowie kreative Aktivitäten zu fördern, sind elektronische Unterhaltungsgeräte grundsätzlich verboten.
Während der gesamten Betreuungszeit ist die Nutzung elektronischer Geräte nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere für
- Mobiltelefone und Smartphones,
- Smartwatches und andere internet- oder telefonfähige Uhren,
- Tablets und iPads,
- Laptops und Notebooks,
- tragbare Spielekonsolen (z. B. Nintendo Switch),
- Handheld-Spielgeräte (z. B. Game Boy oder vergleichbare Geräte),
- Bluetooth-Kopfhörer und kabellose Ohrhörer,
- Musikplayer,
- Smart Devices,
- tragbare WLAN- oder Internetgeräte,
- Kameras mit Internetfunktion sowie
- vergleichbare elektronische oder digitale Geräte.
Elektronische Geräte sind grundsätzlich in der Ferienaktivwoche verboten.
Ist das Mitführen eines Mobiltelefons ausnahmsweise auf Wunsch der Personensorgeberechtigten erforderlich, muss dieses während der gesamten Betreuungszeit ausgeschaltet oder im Flugmodus im Rucksack verbleiben. Eine Nutzung ist ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung einer Betreuungskraft zulässig.
Smartwatches mit Telefon-, Nachrichten-, Internet-, Kamera- oder Aufnahmefunktion dürfen während der gesamten Betreuungszeit weder getragen noch genutzt werden.
Die Verbandsgemeinde Edenkoben übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter elektronischer Geräte, Wertgegenstände oder sonstiger persönlicher Gegenstände.
Das Mitführen von Spielzeugwaffen, Softair-Waffen, Messern, pyrotechnischen Gegenständen, Feuerzeugen, Laserpointern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist während der Ferienaktivwoche ausdrücklich untersagt.
Alle persönlichen Gegenstände sollten dauerhaft mit Namen gekennzeichnet werden.
Fundsachen werden nach Abschluss der jeweiligen Ferienaktivwoche für einen angemessenen Zeitraum beim Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben aufbewahrt.
Gegenstände mit offensichtlich geringem Wert (unter 10,00 Euro) können nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt oder einer gemeinnützigen Verwendung zugeführt werden.
Das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Edenkoben behält sich vor, einzelne Programmpunkte oder die gesamte Ferienaktivwoche aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ganz oder teilweise abzusagen oder zu verändern.
Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einzelner Programmpunkte oder der gesamten Ferienaktivwoche besteht nicht.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung werden den Erziehungsberechtigten gesondert im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen der Verbandsgemeinde Edenkoben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.