Anmeldung zur Freitagsbetreuung
an der Ganztagsschule Edenkoben
Die Freitagsbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Edenkoben in den Räumlichkeiten und für Kinder der Grundschule Edenkoben. Die Betreuung wird zu folgenden Bedingungen angeboten:
- Die Betreuung von Grundschulkindern, die für die Ganztagsschule angemeldet sind, wird freitags (nur an Unterrichtstagen) von 13 bis 16 Uhr angeboten. Eine Abmeldung von der Betreuung erfolgt über die Sdui App. Die Organisation und Verantwortung des Heimwegs obliegt den Erziehungsberechtigten.
- In der Betreuungsleistung ist keine Hausaufgabenbetreuung, keine Unterrichtsergänzung enthalten.
- Die Anmeldung erfolgt online über die von der Verbandsgemeinde Edenkoben bereitgestellten Anmeldeplattform. Die Anmeldung muss bis 06.03. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.
- Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
- Die Betreuungsleistung wird für ein vollständiges Schuljahr in Anspruch genommen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Wegzug oder Erwerbslosigkeit der Eltern kann die Betreuungsleistung durch die Eltern zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden.
- Die Kosten für die Betreuungsleistung betragen einheitlich 30,00 EUR pro Kind und Monat. Eine Kündigung ist nur noch aus besonderen Gründen bis zum 31.05. möglich
- In welchem Umfang die Betreuungsleistung durch das Kind in Anspruch genommen wird, spielt für die Kostenfestsetzung keine Rolle.
Bei etwaigen Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung, ist die Verbandsgemeinde berechtigt, den Inhalt und die Leistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gleiches gilt für die Bestimmung in Auslegungsfällen und evtl. auftretenden Vertrags- oder Leistungslücken.
Vor erzieherischem Ausschluss in der Betreuung werden die Eltern im Vorfeld durch die Verbandsgemeinde Edenkoben schriftlich informiert und ein Ausschluss angedroht. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn durch das Verhalten des Kindes für die Betreuung eine unzumutbare Belastung entsteht.
Für die Betreuende Grundschule gelten die allgemeinen Regeln der Schulgemeinschaft und der Grundschulordnung.