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Anmeldung betreuende Grundschule in Edesheim

Die Betreuung an der Grundschule Edesheim ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Edenkoben in den Räumlichkeiten und für Kinder der Grundschule Edesheim. Die Betreuung wird zu folgenden Bedingungen angeboten:    

I. Betreuungszeiten und – leistung
  1. Die Betreuung von Betreuungskindern wird nur an Unterrichtstagen zu den Zeiten von 12 bis 13.45 Uhr angeboten. Die Abmeldung erfolgt über die Sdui App. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder pünktlich nach Betreuungsende abzuholen. Bei Abholung des Kindes von der Betreuung ist zwingend eine Abmeldung bei der Betreuungskraft notwendig. Diese Regelungen gelten auch für den letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien. Die Organisation und Verantwortung des Heimwegs obliegt den Erziehungsberechtigten.

  1. In der Betreuungsleistung ist keine Hausaufgabenbetreuung und Unterrichtsergänzung enthalten. Die inhaltliche Gestaltung obliegt den Betreuungskräften. Vorrangig findet die Betreuung auf dem Schulhof und dem Außengelände statt.
II. Belegungsverfahren
  1. Die Anmeldung erfolgt online über die von der Verbandsgemeinde Edenkoben bereitgestellten Anmeldeplattform. Die Anmeldung muss bis 06.03. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.

  1. Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
III. Laufzeit und Kosten
  1. Die Betreuungsleistung wird für ein vollständiges Schuljahr in Anspruch genommen. Bei Wegzug oder Erwerbslosigkeit der Eltern, kann die Betreuungsleistung durch die Eltern zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden.

  2. Die Kosten für die Betreuungsleistung betragen einheitlich 70,00 EUR pro Kind und Monat. Eine Kündigung ist nur noch aus besonderen Gründen bis zum 31.05. möglich.
        
  3. In welchem Umfang die Betreuungsleistung durch das Kind in Anspruch genommen wird, spielt für die Kostenfestsetzung keine Rolle.

IV. Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung

Bei etwaigen Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung, ist die Verbandsgemeinde berechtigt, den Inhalt und die Leistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gleiches gilt für die Bestimmung in Auslegungsfällen und evtl. auftretenden Vertrags- oder Leistungslücken.

V. Ausschluss

Vor erzieherischem Ausschluss in der Betreuung werden die Eltern im Vorfeld durch die Verbandsgemeinde Edenkoben schriftlich informiert und ein Ausschluss angedroht. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn durch das Verhalten des Kindes für die Betreuung eine unzumutbare Belastung entsteht.

VI. Allgemeine Regeln

Für die Betreuende Grundschule gelten die allgemeinen Regeln der Schulgemeinschaft und der Grundschulordnung.

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Verbindliche Anmeldung zur betreuenden Grundschule Edesheim für das Schuljahr 2026/2027

Angaben der Erziehungsberechtigten