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Anmeldung zur Freitagsbetreuung

an der Ganztagsschule Edesheim

Die Freitagsbetreuung ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Edenkoben in den Räumlichkeiten sowie auf dem Schulgelände für Kinder der Ganztagsschule Edesheim. Die Betreuung wird zu folgenden Bedingungen angeboten:       

I. Betreuungszeiten und – leistung
  1. Die Betreuung von Grundschulkindern, die für die Ganztagsschule angemeldet sind, wird freitags (nur an Unterrichtstagen) von 12 bis 15 Uhr angeboten. Die Abmeldung erfolgt über die Sdui App. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder pünktlich nach Betreuungsende abzuholen. Bei Abholung des Kindes von der Betreuung ist zwingend eine Abmeldung bei der Betreuungskraft notwendig. Diese Regelungen gelten auch für den letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien.
    Die Organisation und Verantwortung des Heimwegs obliegt den Erziehungsberechtigten.

  1. In der Betreuungsleistung ist keine Hausaufgabenbetreuung und keine Unterrichtsergänzung enthalten. Nur auf Wunsch wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Die inhaltliche Gestaltung obliegt den Betreuungskräften. Vorrangig findet die Betreuung auf dem Schulhof und dem Außengelände statt.
II. Belegungsverfahren
  1. Die Anmeldung erfolgt online über die von der Verbandsgemeinde Edenkoben bereitgestellte Anmeldeplattform. Die Anmeldung muss bis zum 06.03. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.

  2. Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.

  3. Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung ist verbindlich. Änderungen können bis spätestens Montag um 08:00 Uhr für die gesamte Woche vorgenommen werden. Eine Abmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich.
III. Laufzeit und Kosten
  1. Die Betreuungsleistung wird für ein vollständiges Schuljahr in Anspruch genommen. Bei Wegzug oder Erwerbslosigkeit der Eltern, kann die Betreuungsleistung durch die Eltern zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden.  

  2. Die Kosten für die Betreuungsleistung betragen einheitlich 30,00 EUR pro Kind und Monat. Eine Kündigung ist nur noch aus besonderen Gründen bis zum 31.05. möglich.

  3. In welchem Umfang die Betreuungsleistung durch das Kind in Anspruch genommen wird, spielt für die Kostenfestsetzung keine Rolle.

  4. Sofern das Kind zum Mittagessen angemeldet wird, ist zusätzlich zur Betreuungspauschale die Essensverpflegung durch die Eltern zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei die Essenskosten wochenweise berechnet werden. Die Kosten pro Essen richten sich nach dem bestehenden Liefervertrag mit dem Caterer; derzeit 4,33 EUR pro Mahlzeit. Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, die Kosten bei Vertragsänderungen entsprechend anzupassen. Die Einnahme des Mittagessens kann ausschließlich zu den von den Betreuungskräften festgesetzten Zeiten eingenommen werden.
IV. Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung

Bei etwaigen Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung, ist die Verbandsgemeinde berechtigt, den Inhalt und die Leistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gleiches gilt für die Bestimmung in Auslegungsfällen und evtl. auftretenden Vertrags- oder Leistungslücken.  

V. Ausschluss

Vor erzieherischem Ausschluss in der Betreuung werden die Eltern im Vorfeld durch die Verbandsgemeinde Edenkoben schriftlich informiert und ein Ausschluss angedroht. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn durch das Verhalten des Kindes für die Betreuung eine unzumutbare Belastung entsteht.

VI. Allgemeine Regeln

Für die Betreuende Grundschule gelten die allgemeinen Regeln der Schulgemeinschaft und der Grundschulordnung.

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Verbindliche Anmeldung zur Freitagsbetreuung an der Ganztagsschule  Grundschule Edesheim für das Schuljahr 2026/2027   

Angaben der Erziehungsberechtigten