Anmeldung betreuende Grundschule
an der Grundschule Roschbach
Die Betreuung an der Grundschule Roschbach ist ein freiwilliges Angebot der Verbandsgemeinde Edenkoben in den Räumlichkeiten und für Kinder der Grundschule Roschbach. Die Betreuung wird zu folgenden Bedingungen angeboten:
- Die Betreuung von Betreuungskindern wird nur an Unterrichtstagen zu den Zeiten von 11.50 bis 16 Uhr angeboten. Jedoch findet die Betreuung freitags nur bis 15 Uhr statt. Die Abmeldung erfolgt über die Sdui App. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder pünktlich nach Betreuungsende abzuholen. Bei Abholung des Kindes von der Betreuung ist zwingend eine Abmeldung bei der Betreuungskraft notwendig. Diese Regelungen gelten auch für den letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien.
Die Organisation und Verantwortung des Heimwegs obliegt den Erziehungsberechtigten.
- In der Betreuungsleistung ist keine Hausaufgabenbetreuung, keine Unterrichtsergänzung und nur auf Wunsch Mittagsverpflegung enthalten. Die inhaltliche Gestaltung obliegt den Betreuungskräften.
- Die Anmeldung erfolgt online über die von der Verbandsgemeinde Edenkoben bereitgestellten Anmeldeplattform. Die Anmeldung muss bis 06.03. eines jeden Kalenderjahres erfolgen.
- Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
- Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung ist verbindlich. Änderungen können bis spätestens Montag um 08:00 Uhr für die gesamte Woche vorgenommen werden. Eine Abmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich.
- Die Betreuungsleistung wird für ein vollständiges Schuljahr in Anspruch genommen. Bei Wegzug oder Erwerbslosigkeit der Eltern kann die Betreuungsleistung durch die Eltern zum Ende eines Schulhalbjahres gekündigt werden.
- Die Kosten für die Betreuungsleistung betragen:
- bei einer Nachmittagsbetreuung von bis zu 2 Std. 70,00 EUR pro Kind und Monat
- bei einer Nachmittagsbetreuung von bis zu 4 Std. 90,00 EUR pro Kind und Monat
- In welchem Umfang die Betreuungsleistung durch das Kind in Anspruch genommen wird, spielt für die Kostenfestsetzung keine Rolle. Die in der Anmeldung zur betreuenden Grundschule angegeben Zeiten sind hierfür maßgebend.
- Sofern das Kind zum Mittagessen angemeldet wird, ist zusätzlich zur Betreuungspauschale die Essensverpflegung durch die Eltern zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei die Essenskosten wochenweise berechnet werden. Die Kosten pro Essen richten sich nach dem bestehenden Liefervertrag mit dem Caterer; derzeit 4,33 EUR pro Mahlzeit. Die Verbandsgemeinde ist berechtigt, die Kosten bei Vertragsänderungen entsprechend anzupassen. Die Einnahme des Mittagessens kann ausschließlich zu den von den Betreuungskräften festgesetzten Zeiten erfolgen.
Bei etwaigen Unklarheiten über Vertragsinhalt und -leistung, ist die Verbandsgemeinde berechtigt, den Inhalt und die Leistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gleiches gilt für die Bestimmung in Auslegungsfällen und evtl. auftretenden Vertrags- oder Leistungslücken.
Vor erzieherischem Ausschluss in der Betreuung werden die Eltern im Vorfeld durch die Verbandsgemeinde Edenkoben schriftlich informiert und ein Ausschluss angedroht. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn durch das Verhalten des Kindes für die Betreuung eine unzumutbare Belastung entsteht.
Für die Betreuende Grundschule gelten die allgemeinen Regeln der Schulgemeinschaft und der Grundschulordnung.