Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. So brauchen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden.
Gemäß §3 der ERechVORP (§3 Abs. 2 Satz 1) sind Sie ab dem 1. April 2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.
Achtung
Es ändert sich auch der Ablauf der Einreichung.
Rechnungen können nicht mehr direkt per Mail an uns gesendet werden.
Um den Austausch von E‑Rechnungen möglichst unkompliziert zu gestalten, sieht das Gesetz mehrere Wege vor, über die eine E‑Rechnung übermittelt werden kann.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und deren Einreichung umzusetzen.
Sind sie bereit?
E-Rechnung erstellen

Aktuelles zur E-Rechung
Informationsveranstaltungen E-Rechnung
Schulungen zur E-Rechnung erleichtern den Umstieg
Registrierung am ZRE
Neue E-Rechnungsverordnung RLP
Verbandsgemeindeverwaltung
-
Leitweg ID073375003000-001-25
-
Peppol ID0204:073375003000-001-25
-
Umsatzsteuer IDDE 148 930 369
-
Steuernummer
24/670/00296
Verbandsgemeindewerke
-
Leitweg ID073375003000-002-22
-
Peppol ID0204:073375003000-002-22

